Sabine Senk

Heilpraktikerin | Privatpraxis für Osteopathie



 

Herzlich willkommen. schön, dass Sie da sind!

Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem persönlichen Wohlbefinden und arbeite mit Freude an der Erreichung Ihrer individuellen Ziele.





Werdegang

  • 2003-31.03.2006 Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gymnastiklehrerin im freien Beruf
  • 2006-30.09.2008 Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin
    am Berufskolleg Waldenburg
  • 2011-19.10.2013 Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Manuellen Therapie
    am Berufskolleg Waldenburg
     
  • 2014-03.06.2020 Erfolgreich abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung
    am Deutschen Fortbildungsinstitut für Osteopathie (DFO)
  • seit 08.05.2023 Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
    (erteilt durch das Gesundheitsamt Heilbronn)
  • Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO) 


 



 

 



 


Warum Osteopathie?

Die Osteopathie bietet uns eine ganzheitliche Betrachtungsweise, um mögliche Beeinträchtigungen des menschlichen Körpers besser verstehen und behandeln zu können.

Sie betrachtet den Körper als eine Einheit und versucht, das Gleichgewicht und die Bewegungsfreiheit im gesamten System wiederherzustellen.

Sanfte manuelle (= mit der Hand) Techniken sollen dazu beitragen, mögliche Beeinträchtigungen zu beheben und die Mobilität sowie das allgemeine Wohlbefinden zu fördern.




 


Unser gemeinsamer Weg.

Im persönlichen Gespräch erheben wir gemeinsam Ihre Krankheitsgeschichte und versuchen mögliche Auslöser für Ihre bestehenden Beeinträchtigungen zu definieren.

Anschließend behandeln wir diese nach osteopathischen Gesichtspunkten und dokumentieren unseren Therapieverlauf.

Darüber hinaus suchen wir geeignete Eigenübungen, erörtern Möglichkeiten der Veränderung in Ihrem Alltag und sprechen über den Umgang mit Ihrer Beeinträchtigung.




Kostenerstattung

Osteopathie ist eine Privatleistung, welche vom Patienten in vollem Umfang zu tragen ist. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sollen Sie eine Privatrechnung benötigen, sprechen Sie mich bitte vorher an.

Viele gesetzliche Krankenkassen verlangen für eine mögliche anteilige Kostenerstattung eine ärztliche Verordnung. Eine eventuelle Kostenerstattung richtet sich hierbei nach den jeweiligen Voraussetzungen in den Satzungen der Krankenkassen. 

Auch bei Privatversicherungen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen richtet sich eine mögliche Kostenerstattung nach den jeweiligen Voraussetzungen in den Satzungen der Krankenkassen und dem selbstgewählten Tarif.

Bitte erkundigen Sie sich daher vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung, Beihilfe etc., ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung möglich ist.

Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfen etc. ist der von mir in Rechnung gestellte Betrag vollständig zu begleichen.
Eine etwaige Differenz des von mir gestellten Rechnungsbetrags und einem Erstattungsbetrag der Krankenkasse, Versicherungen, Beihilfen etc. ist vom Patienten selbstständig zu tragen.

Die AOK beteiligt sich aktuell nicht an den von mir erhobenen Behandlungskosten.